Wer darf eine Psychotherapie durchführen?

Qualifikationen und gesetzliche Anforderungen

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die eine Psychotherapie anbieten dürfen. Sie unterscheiden sich in ihrer Ausbildung sowie in der Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Psychologische Psychotherapeuten

Ein psychologischer Psychotherapeut hat ein Psychologiestudium absolviert und anschließend eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie abgeschlossen. Diese Ausbildung findet in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren statt (sog. Richtlinienverfahren, z.B. Verhaltenstherapie) und ist staatlich geregelt. Psychologische Psychotherapeuten besitzen eine Approbation, sind jedoch keine Ärzte und dürfen daher keine Medikamente verschreiben.

Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium in Psychologie, Pädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach nötig. Anschließend erfolgt auch hier eine mehrjährige Weiterbildung, um Psychotherapie für Kinder und Jugendliche anbieten zu können.

Seit 2020 gilt die neue Approbationsordnung für Psychotherapeuten. Sie sieht vor, dass nach dem Bachelor in Psychologie ein Masterstudium in Psychotherapie belegt wird. Anschließend erfolgt die mehrjährige Weiterbildung zum „Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche“ oder „Psychotherapeuten für Erwachsene“. Der Begriff „psychologischer Psychotherapeut“ wird dann durch die einheitliche Bezeichnung „Psychotherapeut“ ersetzt.

Ärztliche Psychotherapeuten

Ärztliche Psychotherapeuten haben ein Medizinstudium abgeschlossen und eine mehrjährige Facharztweiterbildung absolviert. Sie dürfen daher Medikamente verschreiben. Es gibt verschiedene Weiterbildungen, die am Ende berechtigen, eine Psychotherapie durchführen zu dürfen.

  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie behandeln im Schwerpunkt häufig schwere psychische Erkrankungen wie z.B. Bipolare Störungen, Schizophrenie oder schwer ausgeprägte Depressionen. Der Übergang zwischen einer Beratung mit medikamentöser Behandlung und einem psychotherapeutischen Gespräch kann dabei fliessend sein bis hin zu ausschließlich psychotherapeutisch arbeitenden Praxen.
Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie behandeln im Schwerpunkt häufig psychotherapeutisch und können begleitend auch z.B. Antidepressiva verschreiben.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass auch Fachärzte anderer Bereiche mit einer entsprechenden Weiterbildung eine Psychotherapie anbieten dürfen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Zusatzausbildung, welche deutlich kürzer ist. Die Kosten der Psychotherapie werden in diesem Fall meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.

Heilpraktiker

Auch Heilpraktiker dürfen durch das Heilpraktikergesetz in Deutschland eine Psychotherapie durchführen. Diese sogenannte Heilerlaubnis wird durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt. Eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker wird von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht übernommen und muss daher selbst gezahlt werden.

Heilpraktiker besitzen, anders als (ärztliche) Psychotherapeuten, keine Approbation. Sie dürfen sich daher nicht als Psychotherapeuten bezeichnen, da der Begriff gesetzlich geschützt ist. Das Wort „Psychotherapie“ fällt jedoch nicht unter diesen Schutz und darf deshalb verwendet werden.

Es gibt verschiedene Wege, um eine Heilerlaubnis zu erhalten. Einerseits kann die Heilerlaubnis mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Zusätzliche Voraussetzungen sind das Prüfungsfach „Klinische Psychologie“ und ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Das Mindestalter beträgt dabei 25 Jahre. Eine schriftliche oder mündliche Überprüfung des Wissens ist in den meisten Bundesländern dann nicht mehr nötig, auch eine Therapieausbildung wird nur in manchen Bundesländern gefordert. Die Heilerlaubnis kann mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium also recht einfach beantragt werden und wird in der Regel bewilligt, sofern die genannten Kriterien erfüllt werden.

Auch allgemeine Bewerber ohne abgeschlossenes Psychologiestudium können eine Heilerlaubnis erhalten und als Heilpraktiker arbeiten, sofern sie mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen können. Hier beträgt das Mindestalter ebenfalls 25 Jahre und ein ärztliches Attest sowie ein Führungszeugnis werden benötigt. Im Gegensatz zu den Psychologen müssen Antragsteller ohne Psychologiestudium eine schriftliche sowie mündliche Prüfung absolvieren und je nach Bundesland eine Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren nachweisen. Die Überprüfung findet durch das Gesundheitsamt statt und beinhaltet 60 Fragen. Geprüft wird unter anderem das Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Heilpraktikerwesen, Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers sowie Kenntnisse zu physischen und psychischen Erkrankungen. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist nicht staatlich geregelt. Bewerber können sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten oder ein privates Ausbildungsinstitut besuchen.

Erfüllt der Antragsteller die nötigen Kriterien und besteht die Prüfung, so erlangt er die Heilerlaubnis und kann sich als Heilpraktiker bezeichnen. Ihm ist es dann möglich, Heilkunde für körperliche und psychische Erkrankungen durchzuführen. Daher spricht man in diesem Fall auch vom „großen“ Heilpraktiker. In der Regel fokussieren sich „große“ Heilpraktiker, also solche ohne Beschränkung, jedoch eher auf körperliche Erkrankungen und sind nicht psychotherapeutisch tätig.

Neben dem „normalen“ bzw. „großen“ Heilpraktiker gibt es auch den sogenannten sektoralen („kleinen“) Heilpraktiker. Dessen Ausbildung umfasst nur ein bestimmtes Gebiet, zum Beispiel Psychotherapie. Der sektorale bzw. kleine Heilpraktiker darf später nur in diesem Fachgebiet tätig werden. Die Überprüfung findet auch hier durch das Gesundheitsamt statt und beinhaltet nur 28 (statt 60) Fragen. Außerdem ist der Themenkatalog beschränkt auf Themen rund um Psychotherapie und psychische Erkrankungen.

Einen sektoralen Heilpraktiker kann man unter anderem an folgenden Berufsbezeichnungen erkennen:

  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie
  • Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Psychotherapeutischer Heilpraktiker

Die gesetzlichen Vorgaben zur Berufsbezeichnung können sich jedoch in den Bundesländern unterscheiden. Bei einer Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz kann es daher unter Umständen große Unterschiede in der Qualifikation geben, die eine individuelle Betrachtung erfordern. 

Heilerlaubnis für Psychotherapie: Vorgaben der Bundesländer

Neben allgemeinen Voraussetzungen (Mindestalter, Schulabschluss) sind abhängig vom Bundesland weitere Kriterien zu erfüllen, um eine Heilerlaubnis mit Beschränkung auf Psychotherapie zu erhalten. Eine schriftliche sowie mündliche Überprüfung findet jedoch immer statt, wenn der Antragsteller kein abgeschlossenes Psychologiestudium nachweisen kann. Die meisten Bundesländer weisen online außerdem explizit darauf hin, dass für die Zulassung zum Heilpraktiker keine medizinische Ausbildung nötig sei. Weiter heißt es:

Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.“

Nur die Bundesländer Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und das Saarland fordern zusätzlich zur Überprüfung einen Nachweis über eine Fort- bzw. Ausbildung. In den anderen Bundesländern wird die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf Psychotherapie ohne einen solchen Nachweis ausgestellt. Das Bestehen der Prüfung sowie die Erfüllung der oben genannten Kriterien reicht dort aus. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen der Bundesländer.

Baden-Württemberg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Baden-Württemberg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Baden-Württemberg fordert zusätzlich einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren. Diese Ausbildung muss die Theorie sowie praktisches Training im Verfahren umfassen. Außerdem müssen etwa 40 Stunden Therapieerfahrung nachgewiesen werden.

Bayern: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Bayern zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Berlin: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Berlin zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Brandenburg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Brandenburg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Bremen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Bremen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Hamburg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Hamburg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Hessen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Hessen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Mecklenburg-Vorpommern: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Niedersachsen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Niedersachsen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Nordrhein-Westfalen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in NRW zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Rheinland-Pfalz: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Rheinland-Pfalz zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Saarland: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie im Saarland zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Im Saarland wird zusätzlich ein Nachweis über eine Aus- bzw. Fortbildung gefordert.

Sachsen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Sachsen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Ob Nachweise über eine Aus- oder Fortbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren nötig sind, wird in Sachsen im Einzelfall vom zuständigen Gesundheitsamt entschieden.

Sachsen-Anhalt: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Sachsen-Anhalt zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Schleswig-Holstein: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Schleswig-Holstein zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.

Thüringen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Thüringen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Das Bundesland Thüringen fordert außerdem Nachweise über Schulungen bzw. Fortbildungen in heilkundlichen Tätigkeiten.

Quellen

Zitat: https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_9106687

 

10.06.2024

Autor

  • Dr. med. Robert Sarrazin

    Dr. med. Robert Sarrazin arbeitet als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in eigener Praxis. Zu seinen Behandlungsschwerpunkten zählen u.a. Depressionen, Angst- und Panikstörungen, chronische Überlastung und Burnout sowie psychosomatische Beschwerden. Dr. Sarrazin unterstützt seine Patienten mit verhaltenstherapeutischer Psychotherapie sowie bei Bedarf zusätzlich mit Medikamenten. Er greift dabei auf eine langjährige praktische Berufserfahrung in verschiedenen Kliniken und im ambulanten Bereich zurück.

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