Neben allgemeinen Voraussetzungen (Mindestalter, Schulabschluss) sind abhängig vom Bundesland weitere Kriterien zu erfüllen, um eine Heilerlaubnis mit Beschränkung auf Psychotherapie zu erhalten. Eine schriftliche sowie mündliche Überprüfung findet jedoch immer statt, wenn der Antragsteller kein abgeschlossenes Psychologiestudium nachweisen kann. Die meisten Bundesländer weisen online außerdem explizit darauf hin, dass für die Zulassung zum Heilpraktiker keine medizinische Ausbildung nötig sei. Weiter heißt es:
„Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.“
Nur die Bundesländer Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und das Saarland fordern zusätzlich zur Überprüfung einen Nachweis über eine Fort- bzw. Ausbildung. In den anderen Bundesländern wird die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf Psychotherapie ohne einen solchen Nachweis ausgestellt. Das Bestehen der Prüfung sowie die Erfüllung der oben genannten Kriterien reicht dort aus. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen der Bundesländer.
Baden-Württemberg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Baden-Württemberg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Baden-Württemberg fordert zusätzlich einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren. Diese Ausbildung muss die Theorie sowie praktisches Training im Verfahren umfassen. Außerdem müssen etwa 40 Stunden Therapieerfahrung nachgewiesen werden.
Bayern: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Bayern zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Berlin: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Berlin zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Brandenburg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Brandenburg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Bremen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Bremen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Hamburg: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Hamburg zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Hessen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Hessen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Mecklenburg-Vorpommern: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Niedersachsen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Niedersachsen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Nordrhein-Westfalen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in NRW zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Rheinland-Pfalz: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Rheinland-Pfalz zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Saarland: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie im Saarland zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Im Saarland wird zusätzlich ein Nachweis über eine Aus- bzw. Fortbildung gefordert.
Sachsen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Sachsen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Ob Nachweise über eine Aus- oder Fortbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren nötig sind, wird in Sachsen im Einzelfall vom zuständigen Gesundheitsamt entschieden.
Sachsen-Anhalt: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Sachsen-Anhalt zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Schleswig-Holstein: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Schleswig-Holstein zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen.
Thüringen: Um die Heilerlaubnis mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie in Thüringen zu erhalten, ist eine schriftliche sowie mündlich-praktische Überprüfung nötig. Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen und gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Bei der mündlich-praktischen Prüfung handelt es sich um ein Einzelgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin, um die Fähigkeiten und Kenntnisse des Antragstellers zu überprüfen. Das Bundesland Thüringen fordert außerdem Nachweise über Schulungen bzw. Fortbildungen in heilkundlichen Tätigkeiten.