Was sollte eine Praxissoftware für Psychotherapie können?
Wenn Sie als PsychotherapeutIn vor der Frage stehen, welche Praxissoftware Sie sich anschaffen möchten, sind folgende Aspekte überlegenswert:
In einer Privatpraxis für Psychotherapie werden Sie außerhalb des unmittelbaren Patientenkontakts am meisten Arbeit mit dem Schreiben von Rechnungen haben. Eine passende Praxissoftware nimmt Ihnen daher vor allem in diesem Punkt viel Arbeit ab.
Tymia als Praxissoftware entnimmt die Termindaten direkt aus Ihrem Terminkalender und verknüpft die wiederkehrenden GOÄ-Ziffern automatisch mit den Terminen. So sparen Sie sich viele Mehrfacheingaben gegenüber gängigen Rechnungsprogrammen. Mit Tymia können Sie Ihre komplette Monatsabrechnung fehlerfrei in 10 Minuten erledigen.
Im Weiteren möchten Sie als PsychotherapeutIn die Dokumentation inklusive aller Unterlagen wie z.B. Klinikbriefe an einem digitalen Ort. Auch das ist mit Tymia als Praxissoftware möglich.
Für gelegentliche Video-Termine benötigen Sie außerdem einen stabilen Videochat, der einfach zu bedienen ist und auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Videochat von Tymia ist bei der KV zertifziert.
Natürlich muss auch der Datenschutz vollumfänglich gewährleistet sein, worauf bei Tymia als Praxissoftware ein besonderes Augenmerk liegt. Die Daten werden gehostet auf Servern der deutschen Telekom und die Datensicherheit von Tymia wird zusätzlich regelmäßig durch unabhängige externe Tests überprüft.
Nicht zuletzt soll die Bedienung Ihrer Praxissoftware einfach und übersichtlich sein und Sie nicht mit nicht benötigten Funktionen und Buttons belasten. Tymia wurde zielgerichtet ausschließlich als Praxissoftware für psychotherapeutische Privatpraxen entwickelt. Der Gründer von Tymia, Dr. med. Robert Sarrazin, betreibt selbst zwei größere psychotherapeutische Privatpraxen und kennt den täglichen Bedarf von PsychotherapeutInnen in einer Privatpraxis aus eigener Erfahrung.
Abrechnung von Psychotherapie nach GOÄ
Die Praxissoftware Tymia bietet PsychotherapeutInnen eine sehr einfache und arbeitssparende Möglichkeit, druckfertige Rechnungen nach GOÄ zu erstellen.
Als Privatpraxis für Psychotherapie rechnen Sie nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. nach der daran angelehnten GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) ab. Sämtliche GOÄ-Ziffern für Psychotherapie sind in der Praxissoftware Tymia bereits hinterlegt.
Die am häufigsten verwendeten Ziffern nach GOÄ sind in der Psychotherapie die 870 (Verhaltenstherapie) und die 861 (Tiefenpsychologische Psychotherapie). Seit Juli 2024 können außerdem analoge Abrechnungen in Form der GOÄ 812a – Kurzzeittherapie / Akuttherapie / Sprechstunde /Gruppentherapie erfolgen ggf. in Kombination mit GOÄ 801a – Psychischer Befund.
Zusätzlich können z. B. das Verfassen von Befundberichten bzw. des Psychotherapie-Antrags (GOÄ-Ziffern 75, 80 oder 85), die Auswertung standardisierter Testverfahren (GOÄ-Ziffern 855, 856, 875) und einmalig im Behandlungsfall die biografische Anamnese (GOÄ-Ziffer 860) abgerechnet werden.
Der 2,3-fache Satz wird von privaten Krankenkassen bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags auf Psychotherapie fast immer umstandslos übernommen. Eine Ausnahme stellt hierbei die Heilfürsorge für Bundeswehrsoldaten dar, die in der Regel nur den 2,2-fachen Satz übernimmt. Die Bundeswehr bietet seit neuerer Zeit auch besondere Zuschläge an, die in der Praxissoftware Tymia ebenfalls bereits hinterlegt sind.
Um eine Kostenerstattung für den 3,5-fachen Satz für Psychotherapie von privaten Krankenkassen zu erhalten, ist eine entsprechende Begründung nötig. Diese kann z. B. in einem erhöhten Zeitaufwand oder mangelnden Sprachkenntnissen eines Patienten bestehen. Tymia als Praxissoftware bietet Ihnen hierzu eine Reihe gängiger Begründungen zur Auswahl, die Sie mit Mausklick auf der Rechnung platzieren können.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Abrechnung nach GOÄ. Eine Vorlage für eine Musterrechnung finden Sie hier.
Die Kostenübernahme für einen Video-Termin durch private Krankenkassen erfolgt in den meisten Fällen problemlos, wie Sie u. a. beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) nachlesen können.